Transplantationen

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TRANSPLANTATIONSVERTRÄGE
Der SVK erledigt für die angeschlossenen Versicherer die administrativen Abläufe im Bereich der Transplantationen von soliden Organen und hämatopoetischen Stammzellen. Es bestehen verschiedene Verträge mit den Transplantationskliniken:

  • Vertrag über Transplantation hämatopoetischer Stammzellen
  • Vertrag über Transplantation solider Organe


ABLAUF  
Die Vertragsspitäler stellen dem SVK ein Kostengutsprachegesuch. Der Versicherungsschutz sowie die Stammdaten (z.B. Geburtsdatum, Adresse) werden beim entsprechenden Versicherer überprüft. Der SVK kontrolliert die Diagnose gemäss der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV). Wenn alle Kriterien erfüllt sind, erteilt der SVK gegenüber dem Leistungserbringer eine Kostengutsprache.

Die Rechnung, sowie der zur Hospitalisation gehörende Austrittsbericht, gelangen direkt an den SVK. Der Vertrauensarzt beurteilt den Transplantationsverlauf und in einer kurzen schriftlichen Zusammenfassung orientieren wir anschliessend den Versicherer. Nachdem die Rechnung durch den SVK geprüft und verbucht ist, wird sie zur Zahlung freigegeben. Die Überweisung erfolgt vom zuständigen Versicherer an den Leistungserbringer.

 

ERWERBSAUSFALL UND ANDERER AUFWAND  BEI LEBENDSPENDER (NIEREN, LEBER, STAMMZELLEN)  
Gemäss Anhang 1 KLV werden diejenigen Leistungen bezeichnet, die nach Artikel 33 Buchstaben a und c KVV von der Leistungs- und Grundsatzkommission geprüft wurden und deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Versicherung):
a. übernommen werden;
b. nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden;
c. nicht übernommen werden.

Die Unterlagen werden dem SVK unterbreitet. Die Leistungen werden vom SVK gemäss Transplantationsgesetz und KLV Anhang 1  berechnet und vom Versicherer des Empfängers ausbezahlt.

 

Links:
www.bloodstemcells.ch  
www.swisstransplant.ch

Zuständige Mitarbeitende

Simone Sasso
Abteilungsleiter Transplantationen
D / F / I
032 626 57 60
Anja Bösch
Transplantationen
D / F
032 626 57 93
Jasmin Cid Porro
Transplantationen
D / F
032 626 57 49
Rossella Hirter
Transplantationen
D / I
032 626 57 34
Gabriela Hügli
Transplantationen
D / F
032 626 57 55
Selina Werthmüller
Transplantationen
D
032 626 57 56

Ausführungen zu den Verträgen

Die nachfolgenden Ausführungen zu den beiden Verträgen betreffend die Transplantation solider Organe und die Transplantation hämatopoetischer Stammzellen, gültig ab 1. Januar 2022, stellen Meinungsäusserungen der «Arbeitsgruppe Transplantationsverträge» dar. Die Ausführungen haben explizit keinen rechtsverbindlichen Charakter und gelten somit nicht als Präjudiz für ein Gericht.