Transplantationen

svk icon

TRANSPLANTATIONSVERTRÄGE

Der SVK erledigt für die angeschlossenen Versicherer die administrativen Abläufe im Bereich der Transplantationen von soliden Organen und hämatopoetischen Stammzellen. Es bestehen verschiedene Verträge mit den Transplantationskliniken:

Vertrag über Transplantation hämatopoetischer Stammzellen
Vertrag über Transplantation solider Organe

 

ABLAUF

Die Vertragsspitäler reichen dem SVK eine Eintrittsmeldung für die geplante Transplantation ein. Der Versicherungsschutz sowie die Stammdaten des Patienten (z.B. Geburtsdatum, Adresse) werden beim entsprechenden Versicherer überprüft. Der SVK bestätigt den Erhalt der Eintrittsmeldung.

Nach erfolgter Transplantation meldet das Vertragsspital dem SVK das effektive Transplantationsdatum sowie allfällige Angaben zum Lebendspender.

Die Rechnung, gelangt in elektronischer Form direkt an den SVK. Der SVK kontrolliert die Indikation gemäss der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV). Nachdem die Rechnung geprüft und verbucht ist, wird sie zur Zahlung freigegeben. Die Überweisung erfolgt vom zuständigen Versicherer an den Leistungserbringer.

 

 

Links:
www.bloodstemcells.ch  
www.swisstransplant.ch

Zuständige Mitarbeitende

Simone Sasso
Abteilungsleiter Transplantationen
D / F / I
032 626 57 60
Anja Bösch
Transplantationen
D / F
032 626 57 93
Jasmin Cid Porro
Transplantationen
D / F
032 626 57 49
Rossella Hirter
Transplantationen
D / I
032 626 57 34
Gabriela Hügli
Transplantationen
D / F
032 626 57 55
Selina Werthmüller
Transplantationen
D
032 626 57 56

Ausführungen zu den Verträgen

Die nachfolgenden Ausführungen zu den beiden Verträgen betreffend die Transplantation solider Organe und die Transplantation hämatopoetischer Stammzellen, gültig ab 1. Januar 2022, stellen Meinungsäusserungen der «Arbeitsgruppe Transplantationsverträge» dar. Die Ausführungen haben explizit keinen rechtsverbindlichen Charakter und gelten somit nicht als Präjudiz für ein Gericht.