IV-Koordination SVK

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Zu den statutarischen Aufgaben des SVK gehört die Führung der IV-Koordination SVK, welcher die meisten Versicherer angeschlossen sind.

 

WARUM BRAUCHT ES EINE IV-KOORDINATION SVK?
Sowohl die obligatorische Krankenversicherung als auch die Invalidenversicherung übernehmen Kosten medizinischer Massnahmen. Die Leistungen der IV für medizinische Massnahmen sind begrenzt auf Geburtsgebrechen bzw. auf Eingliederungsmassnahmen von Erwerbstätigen.

Gemäss KVG sorgt der Bundesrat dafür, dass die Versicherten durch das Zusammentreffen von Leistungen der sozialen Krankenversicherung mit Leistungen anderer Sozialversicherungen nicht überentschädigt werden.

Kraft Gesetzes sind die Versicherer so lange vorleistungspflichtig, bis die Invalidenversicherung   definitiv entschieden und verfügt hat. Übernimmt die Invalidenversicherung den Fall, so können die Versicherer die bereits bezahlten Leistungen zurück fordern.

Mit der IV-Koordination bietet der SVK den angeschlossenen Versicherern die Dienstleistung an, bezahlte Vorleistungen im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung zu prüfen und die nötigen Rückforderungen (bei den kantonalen IV-Stellen und/oder den Leistungserbringern) zu veranlassen.

 

WIE LÄUFT DIE RÜCKERSTATTUNG ÜBER DIE IV-KOORDINATION SVK AB?
Voraussetzung ist, dass sich der Patient bei der kantonalen IV-Stelle angemeldet, die IV-Stelle via Verfügung ihre Leistungspflicht anerkannt und dem Versicherer die entsprechende Verfügung/Mitteilung (=Kostengutsprache) zugestellt hat. Der Versicherer sendet der IV-Koordination SVK ein Rückforderungsgesuch zur Rückerstattung der bereits bezahlten Vorleistungen (5 Jahre rückwirkend können Leistungen zurückgefordert werden).

Aufstellung der Behandlungskosten und Rechnungsstellung an die Invalidenversicherung:
Die IV-Koordination SVK macht im Auftrag und mit Vollmacht der Versicherer sämtliche Abklärungen bei den Leistungserbringern und stellt anschliessend den kantonalen IV-Stellen eine Rechnung zu. Die von der IV übernommenen Leistungen werden dem Versicherer direkt von der ZAS in Genf zurück vergütet.

Rückforderung beim Leistungserbringer:
Bei  Spitalaufenthalten und bei Leistungserbringern, welche einen höheren KV-Taxpunktwert haben als derjenige der Invalidenversicherung, fordert die IV-Koordination SVK den gesamten Rechnungsbetrag direkt beim Leistungserbringer zurück. Die IV-Koordination SVK übernimmt das Inkasso inklusive Mahnwesen und vergütet anschliessend dem Versicherer das Guthaben.

 

WELCHEN UMFANG HABEN DIE LEISTUNGEN DER IV-KOORDINATION SVK?
Die IV-Koordination SVK bearbeitet zur Zeit jährlich rund 9'400 Rückerstattungsgesuche.

 

Zuständige Mitarbeitende

Franziska Gerber
Abteilungsleiterin IV-Koordination SVK
D / F
032 626 57 38
Kayal Kündig
FR, GE, GL, VD, ZH
D / F
032 626 57 32
Vera Marques
Ausland, BL, FL (Fürstentum Liechtenstein), NE, NW, OW, SO, SZ
D / F / I
032 626 57 37
Flavia Müller
AI, AR, BE, GR, LU, SG, SH, TG, UR, VS, ZG
D / F / I
032 626 57 39
Sonja Zeller
AG, BS, JU, TI, VD
D / F / I
032 626 57 35