Spesenvergütung und Erwerbsausfallentschädigung bei der Lebendspende (Nieren, Leber, Stammzellen)

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Eine Lebendspende ist die Transplantation eines paarig angelegten Organs (z.B. Niere), oder einen Teil eines unpaarigen Organs (z.B. Leber), oder ein Gewebe (z.B. Stammzellen) von einem lebenden Organspender auf einen Empfänger.

Gemäss Schweizerische Transplantationsgesetz, werden alle mit der Organ-Lebendspende verbundenen Kosten von der Krankenversicherung der empfangenden Person übernommen. Dies sind unter Anderem den erlittenen Erwerbsausfall sowie die entstandenen Spesen.

Der SVK berechnet, für die angeschlossenen Versicherer, die Höhe der Entschädigung des Erwerbsausfalls und Spesen im direkten Zusammenhang mit der Lebendspende und leitet die Übersicht der Entschädigung an die Krankenversicherung des Organempfängers, zur Zahlung weiter.

Als Grundlage für die Berechnung gilt das Schweizerische Transplantationsgesetz sowie das Regelwerk EWA.

 

Zuständige Mitarbeitende

Franziska Gerber
Abteilungsleiterin Erwerbsausfallentschädigung
D / F
032 626 57 38
Vera Marques
Erwerbsausfallentschädigung
D / F / I
032 626 57 37

Merkblatt für altruistische Spender